Traditionell werden Streuobstwiesen durch eine zwei- bis dreimalige Mahd oder extensive Beweidung, häufig in Kombination mit Mahd, genutzt mit einer Nachpflanzungen von Hochstamm-Obstbäumen (mindestens 180 bis 200 Zentimeter Stammhöhe). Dabei ist ein Anteil von 10 bis 15 Prozent unter zehnjähriger Bäume zur Bestandserhaltung erforderlich.
Ein Baumschnitt ist insbesondere in den ersten zehn Jahren von großer Bedeutung für den Ertrag der Bäume. In Deutschland existieren in Südbrandenburg, Sachsen-Anhalt, Franken und Südbaden auch Streuobstäcker (bundesweit unter fünf Prozent).
Seit den 1950er Jahren erfolgt eine teils dramatische Wissenserosion um Sortenvielfalt, Pflege und Verwertungsmöglichkeiten. Die Pomologen (= Obstsortenkenner) sind mittlerweile gefährdeter als die Sorten selbst.
Der Pflegezustand der Bäume ist teils sehr mangelhaft. Zahlreiche unqualifizierte Neupflanzungen erfolgen als - "zu" - kostengünstige Ausgleichsmaßnahmen ohne Pflegebindung. Viele Hochstammobstbäume wuchsen mangels Pflege nicht an bzw. gingen auf Grund unterlassener Pflegemaßnahmen ein. Der NABU fordert daher eine 30-jährige Pflegebindung bei allen Ausgleichsmaßnahmen, öffentlichen und öffentlich geförderten Pflanzungen.